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   BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52   

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BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52 (https://dejure.org/1952,3097)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1952 - 1 StR 505/52 (https://dejure.org/1952,3097)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1952 - 1 StR 505/52 (https://dejure.org/1952,3097)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 17.10.1938 - 5 D 597/38

    1. Ein Justizsekretär, zu dessen dienstlichen Aufgaben es gehört, dafür zu

    Auszug aus BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52
    In diesem Falle hätte sie sich nicht der erschwerten Amtsunterschlagung, sondern des Betrugs nach § 263 StGB schuldig gemacht (RGSt 68, 204, 209, 210; 70, 12; 73, 6; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951 und 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).

    Es hing das davon ab, ob der Unterstützungsempfänger durch seine Zahlung an die Angeklagte von seiner Rückerstattungspflicht gegenüber der Stadt befreit wurde, wie das Landgericht ersichtlich angenommen hat, dem festgestellten Sachverhalt aber nicht ohne weiteres entnommen werden kann, oder ob das mangels Zahlung an die allein zuständige Stadtkasse nicht der Fall war (vgl RGSt 73, 6 und RG JW 1934, 2062 Nr. 23).

  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51], der sich insoweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 66, 236; 72, 211)angeschlossen hat, muss der für die fortgesetzte Handlung erforderliche Gesamtvorsatz vor oder spätestens bei der Verwirklichung des ersten Teilaktes die sämtlichen Teile der von ihm geplanten Handlungsreihe wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch mindestens insoweit begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung in Betracht kommen.
  • RG, 12.06.1934 - 1 D 1410/33

    1. Zehrt der Schuldspruch aus § 276 StGB. den Schuldspruch aus § 348 Abs. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52
    In diesem Falle hätte sie sich nicht der erschwerten Amtsunterschlagung, sondern des Betrugs nach § 263 StGB schuldig gemacht (RGSt 68, 204, 209, 210; 70, 12; 73, 6; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951 und 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51], der sich insoweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 66, 236; 72, 211)angeschlossen hat, muss der für die fortgesetzte Handlung erforderliche Gesamtvorsatz vor oder spätestens bei der Verwirklichung des ersten Teilaktes die sämtlichen Teile der von ihm geplanten Handlungsreihe wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch mindestens insoweit begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung in Betracht kommen.
  • BGH, 16.10.1952 - 4 StR 114/52
    Auszug aus BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52
    In diesem Falle hätte sie sich nicht der erschwerten Amtsunterschlagung, sondern des Betrugs nach § 263 StGB schuldig gemacht (RGSt 68, 204, 209, 210; 70, 12; 73, 6; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951 und 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).
  • RG, 13.12.1935 - 4 D 1008/35

    1. Zur Grenzziehung zwischen Amtsunterschlagung und Betrug. Ist Tateinheit

    Auszug aus BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52
    In diesem Falle hätte sie sich nicht der erschwerten Amtsunterschlagung, sondern des Betrugs nach § 263 StGB schuldig gemacht (RGSt 68, 204, 209, 210; 70, 12; 73, 6; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951 und 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).
  • BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51

    Fortgesetzter Betrug durch Annahme eines Steuerbetrages - Falschbeurkundung im

    Auszug aus BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52
    In diesem Falle hätte sie sich nicht der erschwerten Amtsunterschlagung, sondern des Betrugs nach § 263 StGB schuldig gemacht (RGSt 68, 204, 209, 210; 70, 12; 73, 6; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951 und 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).
  • RG, 27.09.1937 - 2 D 498/37

    Ein allgemeiner Entschluß, zahlreiche Straftaten zu begehen, deren Ausführung

    Auszug aus BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51], der sich insoweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 66, 236; 72, 211)angeschlossen hat, muss der für die fortgesetzte Handlung erforderliche Gesamtvorsatz vor oder spätestens bei der Verwirklichung des ersten Teilaktes die sämtlichen Teile der von ihm geplanten Handlungsreihe wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch mindestens insoweit begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung in Betracht kommen.
  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 417/57

    Rechtsmittel

    Unter solchen Umständen ist nach der mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts übereinstimmenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs für eine Verurteilung wegen Amtsunterschlagung anstelle Betrugs oder neben diesem Vergehen kein Raum (u.a. RGSt 70, 12; 73, 6; BGH NJW 1953, 33 Nr. 18 = LM Nr. 3 zu § 350 StGB; BGH 3 StR 1111/51 vom 6. März 1952; 1 StR 505/52 vom 9. Dezember 1952; 3 StR 614/52 vom 26. November 1953; 1 StR 185/55 vom 21. Juni 1955 [m. Nachw.]; vgl. auch BGH LM Nr. 4 zu § 350 StGB).
  • BGH, 21.06.1955 - 1 StR 185/55

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Landgerichts steht in ihrem Ergebnis im Einklang mit der vom Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht für Fälle dieser Art wiederholt bestätigten Rechtsauffassung, daß dann, wenn der Täter sich den amtlichen Gewahrsam durch einen Betrug mit der Absicht verschafft hat, sich durch diesen eine Verfügungsmöglichkeit zu verschaffen, jede weitere Betätigung des Zueignungswillens nur die Ausnützung der durch den Betrug geschaffene Lage und damit eine mitbestrafte Nachtat darstellt (vgl BGH NJW 1953 S 33 Nr. 18; ferner BGH 3 StR 1111/51 vom 6. März 1952; 1 StR 505/52 vom 9. Dezember 1952; 4 StR 395/153 vom 8. Oktober 1953; RGSt 68, 204, 209; 70, 12, 13).
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